29.10.2018

NRW-Justizminister: OLG Hamm entscheidet über Musterfeststellungsklagen

Hamm (wh). Der Justizstandort Hamm wird gestärkt: Ab dem 1. November werden am Oberlandesgericht Hamm, dem größten Oberlandesgericht in Deutschland, die Musterfeststellungsklagen von Verbraucherzentralen und Verbraucherverbänden konzentriert. Das OLG Hamm ist damit das einzige Gericht in Nordrhein-Westfalen, das für diese neue Klageart zuständig ist.

Diese Entscheidung von NRW-Justizminister Peter Biesenbach diene den Interessen der Verbraucher im ganzen Land, heißt es in einer Mitteilung des OLG Hamm. „Mit den Musterfeststellungsverfahren werden Senate befasst sein, die in dem jeweiligen Sachgebiet über eine ausgeprägte Spezialisierung verfügen. Eine solche gibt es seit Jahrzehnten beim Oberlandesgericht Hamm.“

Die Musterfeststellungsklage wird mit Wirkung zum 1. November als zivilrechtliche Verbandsklage in das deutsche Rechtssystem eingeführt. Sie soll die Rechte von Verbrauchern gegenüber Konzernen stärken. „Die Öffentlichkeit setzt große Erwartungen in das neue Verfahren. Die Akzeptanz dieser neuen Klageart zugunsten der Bürgerinnen und Bürger hängt entscheidend davon ab, dass sich das neue Instrument von Anfang an als praktikabel und schlagkräftig erweist“, so das OLG Hamm.

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