Das Oberlandesgericht Hamm. Foto: POLG Hamm
29.04.2020

OLG-Jubiläum ohne Festakt

Das Oberlandesgericht Hamm hat aufgrund der Corona-Pandemie seinen Festakt zum 200. Jubiläum abgesagt. Gleichzeitig will die Behörde wieder zu einem möglichst normalen Betrieb zurückkehren.

In den vergangenen Wochen hat das OLG Hamm vor allem eilbedürftige Verfahren und Aufgaben ohne Publikumsverkehr bearbeitet, nun sollen schrittweise weitere Bereiche wieder die Arbeit aufnehmen, kündigt die Behörde an. Oberste Priorität habe jedoch die Maßgabe, Ansteckungen zu vermeiden. So wird es in den Verhandlungssälen einen ausreichenden Abstand zwischen den Anwesenden und Desinfektionsmittel geben und der Publikumsverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Ziel sei es, „zu einer verantwortungsvollen Normalität zurückzukehren“.

Feierlichkeiten abgesagt

Die Feierlichkeiten zum 200-jährigen Bestehen des OLG können im Juli jedoch nicht stattfinden. „Bei einer Veranstaltung zu unserem Jubiläum soll und darf niemand dem Risiko einer Ansteckung ausgesetzt werden. Daher habe ich mich schweren Herzens dazu entschieden, die Veranstaltungen im Juli dieses Jahres nicht durchzuführen, und bitte alle um Verständnis für diese Entscheidung“, sagte der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm, Johannes Keders. 

Am 1. Juli, dem Tag des Jubiläums, erscheinen die beiden Festschriften „200 Jahre Oberlandesgericht Hamm / das.besondere“ und „200 Jahre Oberlandesgericht Hamm / ins.besondere“. Sie können über die Website der Behörde bestellt werden.

Der Standort Hamm ist mit 950 Mitarbeitern, darunter mehr als 200 Richtern, das größte Oberlandesgericht in Deutschland und zuständig für die gesamte Region Westfalen.

wsp

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