Die Generalvikare aus elf Bistümern haben sich an Bischof Georg Bätzing gewandt. Foto: pixabay
14.02.2022

Reform des kirchlichen Arbeitsrechts gefordert

Mitarbeiter der katholischen Kirche sollen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Beziehungslebens keine arbeitsrechtlichen Sanktionen mehr befürchten müssen. Das fordern Generalvikare der drei Bistümer in Westfalen vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz.

In einem offenen Brief an Bischof Georg Bätzing nehmen die Generalvikare aus elf Bistümern, darunter Münster, Essen und das Erzbistum Paderborn, Bezug auf die Initiative „#outinchurch“. Darin hatten sich Ende Januar mehr als 120 Mitarbeiter der katholischen Kirche als queer geoutet und ein Ende ihrer Diskriminierung gefordert. Auch die jüngste Synodalversammlung habe dazu beigetragen, das Schweigen zu den unzähligen Leidensgeschichten, die das kirchliche Arbeitsrecht seit Jahrzehnten hervorrufe, zu überwinden. Nach wie vor aber „erleben Mitarbeitende in unserer Kirche eine ,Kultur der Angst’, die belastet, verletzt, diskriminiert und Menschen psychisch und physisch Kran werden lässt“, so die Generalvikare in ihrem Brief. Bis zum Sommer sollten daher die neuen arbeitsrechtlichen Neuregelungen abgeschlossen werden: „Aus unserer Sicht ist jetzt die Zeit, kurzfristig zu handeln und einen für viele Menschen belastenden und erniedrigenden Zustand zu beenden.“

Bistum Essen geht voran

Für das Bistum Essen haben Bischof Franz-Josef Overbeck und Generalvikar Klaus Pfeffer in einem Brief an rund 3800 Kirchenbeschäftigte und Religionslehrer bekräftigt, dass im Ruhrbistum kein Beschäftigter wegen seines Beziehungslebens oder seiner sexuellen Orientierung berufliche Schwierigkeiten bekommt. „Die sexuelle Orientierung, das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Erstehe darf keine arbeitsrechtliche Sanktion nach sich ziehen“, schreiben Bischof und Generalvikar. Das Ruhrbistum sichert seinen Mitarbeitern daher zu, dass es auf die Anwendung der sogenannten Grundordnung im kirchlichen Arbeitsrecht verzichtet. Darin ist geregelt, dass Beziehungen jenseits der katholischen Ehe einen Loyalitätsverstoß darstellen.

Im Bistum Münster hoffen die Verantwortlichen, dass die Anpassung des kirchlichen Arbeitsrechts bis zum Juni 2022 erfolgen wird. Darauf drängen auch die Generalvikare in ihrem Brief. Dabei ist ihnen bewusst, wie schwierig es in der Deutschen Bischofskonferenz bei vielen Fragen ist, zu einvernehmlichen Entscheidungen zu kommen: „Deshalb empfehlen wir, dass alle Bischöfe, die zu einer solchen Änderung des Kirchlichen  Arbeitsrechtes bereit sind, gemeinsam und mutig die nötigen Reformen für ihre Zuständigkeitsbereiche voranbringen.“

wsp

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