Über die Besonderheiten im kirchlichen Arbeitsrecht spricht der Kirchenrechtler Prof. Thomas Schüller im Interview. Symbolbild: Pixabay
24.01.2022

„Schwerer Loyalitätsverstoß“

Im Interview spricht der Kirchenrechtler Professor Thomas Schüller über die Besonderheiten im kirchlichen Arbeitsrecht und die Folgen für die Mitarbeiter.

Warum gelten im kirchlichen Arbeitsrecht andere Regeln und Gesetze als im staatlichen?
Die religionsfreundliche Verfassung (Grundgesetz) ermöglicht den Religionsgemeinschaften ihre inneren Angelegenheiten selber zu ordnen und zu verwalten im Rahmen der für alle geltenden Gesetze. Von daher gilt grundsätzlich auch das staatliche Arbeitsrecht für die Beschäftigten beider Kirchen. Den Kirchen ist es aber grundgesetzlich inidivualarbeitsrechtlich gestattet, von ihren Mitarbeitern/Innen besondere Loyalitätsobliegenheiten arbeitsvertragsrechtlich abzuverlangen, die um des Selbstverständnisses der Kirche willen in der persönlichen Lebensführung und der Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben zu beachten sind. Verstöße gegen diese Obliegenheiten können, nicht müssen, dann arbeitsrechtlich geahndet werden.

Kann eine Bundesregierung den Kirchen vorschreiben, ihre Gesetze im Arbeitsrecht anzupassen?
Nein, insofern sich die Kirchen im Rahmen der ihnen von der Verfassung garantierten rechtlichen Normsetzungsmöglichkeiten bewegen. Entscheidender sind hier die staatlichen und europäischen Gerichte, die arbeitsrechtliche Sanktionen der Kirchen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen und in jüngster Vergangenheit die Handlungsmöglichkeiten der Kirchen deutlich eingeschränkt haben.

Wie macht die Kirche Druck auf Menschen in schwulen oder lesbischen Beziehungen?
Indem sie zum einen für die katholischen Mitarbeiter/Innen in der Grundordnung festlegt, dass homosexuelle Mitarbeiter/Innen, wenn sie eine gleichgeschlechtlich zivile Ehe eingehen, einen schweren Loyalitätsverstoß begehen, der die Kündigung nach sich ziehen kann. Zum anderen faktisch, indem sie solchen Mitarbeitern/Innen auferlegen, öffentlich mit ihren gleichgeschlechtlichen Beziehungen nicht aufzutreten und sich auch sonst Zurückhaltung in diesem Bereich selbst aufzuerlegen.

Glauben Sie, dass die neue Initiative #outinchurch ein Umdenken bewirken kann?
Zumindest wird das Thema nun breit gesellschaftlich und politisch diskutiert und die Bemühungen auf dem Synodalen Weg, im Sinne der aktuellen Initiative für die Gleichberechtigung von homosexuellen Menschen in der Kirche einzutreten und diskriminierende und kriminalisierende Lehren und Normen zu beseitigen, zu unterstützen.

Interview: Jürgen Bröker

Zukunft Kirche

Unser Dossier zum Thema: Kirche in der Krise.

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