Solaranlagen auf Denkmälern grundsätzlich erlaubt
Nach einem Erlass des NRW-Heimatministeriums können Besitzer denkmalgeschützter Gebäude dort nun leichter Solaranlagen installieren.
Das Ministerium hat „Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern“ veröffentlicht. Diese sollen gegenüber Eigentümern und Behörden klar stellen, wo und unter welchen Bedingungen Solaranlagen an Denkmälern möglich sind. Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für die Installation von Photovoltaik-Paneelen soll in Zukunft demnach grundsätzlich gegeben werden, wenn diese das Denkmal nicht erheblich beeinträchtigen. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob die Anlage vom öffentlichen Raum aus sichtbar ist.
Hintergrund des Erlasses ist das neue NRW-Denkmalschutzgesetz vom 1. Juni 2022. Dieses erwähnt erstmals, dass Belange des Klimas und des Einsatzes erneuerbarer Energien bei Denkmalfragen zu berücksichtigen sind.
„Zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und ihr Denkmal mit einer Solaranlage zukunftsfest machen. Mit den neuen Entscheidungsleitlinien für die Denkmalbehörden trägt das Land Nordrhein-Westfalen dem Rechnung“, kommentierte NRW-Heimatministerin Ina Scharrenbach den Erlass.
wsp