Der Ruhrkohle-Chor setzt sich für das kulturelle Erbe des Bergbaus ein. Foto: Ruhrkohle Musik e.V.
29.10.2019

Steigerlied soll Unesco-Kulturerbe werden

Das Steigerlied könnte bald zum Immateriellen Kulturerbe werden. Der Verein „Ruhrkohle-Musik“ mit Sitz in Herten hat eine Bewerbung um Aufnahme in das Unesco-Verzeichnis beim NRW-Kulturministerium eingereicht.

„Das Steigerlied spiegelt die DNA des Ruhrgebietes wider. Es ist wichtig für viele Menschen, die sich mit dem Ruhrgebiet identifizieren, und hat einen Wiedererkennungswert weit über die Region und Deutschland hinaus“, erklärt Wilfried Blappert, Geschäftsführer des Chores, der 1987 auf Initiative der RAG gegründet wurde.

Das Lied, das als Hymne der Bergleute gilt, muss sich nun in einem mehrstufigem Verfahren bewähren, um in das Weltkulturerbe-Verzeichnis der lebendigen Kulturformen aufgenommen zu werden. Dort wäre es in guter Gesellschaft: Yoga aus Indien, die kubanische Rumba oder auch das Sternsingen am Dreikönigstag sind von der Unesco als Kulturerbe anerkannt. Die Entscheidung über die Aufnahme soll Ende 2020 fallen.

wsp

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