Wer übernimmt die Kosten, wenn Kommunen Corona-Tests durchführen? Darüber streiten KVWL und Städte. Foto: pixabay
19.05.2020

Streit um Corona-Tests

Gesundheitsämter der Kommunen können Corona-Tests nicht mehr direkt über die Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe abrechnen. Das hat zu einem Streit zwischen Städten und der KVWL geführt. Eine neue Verordnung soll für Klarheit sorgen.

Die Stadt Dortmund forderte eine Rücknahme der Entscheidung. Zur Erinnerung: Zu Beginn der Krise waren die Kommunen in die Bresche gesprungen und hatten schnell eigene Testzentren aus dem Boden gestampft, um ausreichende Kapazitäten für Tests zu schaffen und um Arztpraxen zu entlasten.

Um die praktische Zusammenarbeit zu erleichtern und die Befundübermittlung der Abstriche durch die Labore zu beschleunigen, hatte die KVWL daher zu Beginn der Pandemie die Gesundheitsämter in die Lage versetzt, direkt mit den Laboren zusammenzuarbeiten. Dies war durch die Vergabe sogenannter Betriebsstättennummern möglich, die auch jede Vertragsarztpraxis erhält, um die von ihr erbrachten Kassenleistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abzurechnen. Doch seit Mittwoch (20.5.2020) fällt diese Möglichkeit weg.

KVWL: Kommunale Tests weiterhin möglich

Die KVWL will die Zuständigkeit für die Tests wieder zurück in die Hände der niedergelassenen Ärzte legen. Da sich die Situation entspannt habe und es weniger Infektionen gebe, könnten die Ärzte von nun an die erforderlichen Untersuchungen auf Covid-19 durchführen, so die KVWL. Dies bedeute nicht, dass die Gesundheitsämter ihre Testzentren schließen müssten. „Selbstverständlich können die Gesundheitsämter in Westfalen-Lippe auch ohne Betriebsstättennummer weiterhin Corona-Testungen bei den Bürgern vornehmen. Die Kosten hierfür müssen dann entsprechend – wie bisher auch – vom Öffentlichen Gesundheitsdienst getragen werden. Keineswegs verhindert die KVWL die Durchführung von Corona-Tests“, sagt Dr. Dirk Spelmeyer, 1. Vorsitzender der KVWL.

Neue Verordnung soll Streit beilegen

Für die Städte war die Entscheidung nicht nachvollziehbar. Man halte dies für einen Fehler, der klar zu Lasten der Bürger gehe, erklärte ein Sprecher der Stadt Bochum. Dieser Schritt komme vollständig überraschend und falle der erfolgreichen Arbeit der Gesundheitsämter vor Ort in den Rücken, so die Stadt Dortmund. „Mitten in einer Pandemie wird ausgerechnet die Behörde geschwächt, die maßgeblich dafür verantwortlich ist, den Infektionsschutz und damit den Schutz der Bevölkerung vor Ort sicherzustellen. Hier muss die zuständige Aufsichtsbehörde, das Landesgesundheitsministerium, einschreiten“, forderte Dortmunds Gesundheitsdezernentin und Krisenstabsleiterin Birgit Zoerner.

Medien berichten nun, dass sich im Streit zwischen KVWL und den Kommunen eine Lösung abzeichne. So habe das NRW-Gesundheitsministerium mitgeteilt, dass noch in der kommenden Woche eine Verordnung durch das Bundesgesundheitsministerium erlassen werde, die rückwirkend zum 14. Mai in Kraft treten solle. Darin werde auch geregelt, dass Tests an bestimmten asymptomatischen Patienten zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden dürften, heißt es. Auf eine geplante Verordnung hatte die KVWL zu Beginn der Woche ebenfalls hingewiesen.

jüb/wsp

(aktualisiert am 22.05.2020)

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