Termin für Kommunalwahl bleibt
Die Kommunalwahl in NRW soll wie geplant am 13. September stattfinden. Allerdings gibt es wegen der Corona-Pandemie einige Besonderheiten.
Vor allem bei den Wahlvorbereitungen seien Erleichterungen vorgesehen, teilt der Fachverband „Mehr Demokratie“ mit und bezieht sich auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU, SPD und FDP, über den Ende Mai im Landtag abgestimmt werden soll.
Unter anderem ist geplant, dass die Frist für das Einreichen von Wahlvorschlägen um elf Tage verlängert wird. Die notwendige Zahl von Unterstützungsunterschriften, zum Beispiel für Parteien und Wählergemeinschaften, wird auf jeweils 60 Prozent der ursprünglich vorgesehenen Zahl abgesenkt.
„Debatte um Wahlverschiebung beendet“
Zudem wird die Obergrenze für die Einteilung der Stimmbezirke von 2500 auf 5000 Einwohner verdoppelt. Dadurch soll eine Reduzierung der Wahlvorstände und Wahllokale möglich werden. Schließlich sei davon auszugehen, dass Altenheime, Kindergärten und Schulen nicht wie üblich als Wahllokale zur Verfügung ständen, zitieren einige Medien aus dem Entwurf.
„Mehr Demokratie“ begrüßt den Gesetzentwurf ausdrücklich. „Es ist gut, dass die Fraktionen ein klares Statement setzen und damit die Debatte um eine Wahlverschiebung beenden. Es geht jetzt darum, gemeinsam die anstehenden Probleme zu lösen. Demokratie darf auch in schwierigen Zeiten nicht aufhören“, so Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer des Verbands.
wsp