16.05.2014

Terrassengebühren: Gastwirte müssen in Münster am meisten zahlen

Westfalen (wh). Gastwirte, die im Sommer Tische und Stühle nach draußen stellen, werden von manchen Städten kräftig zur Kasse gebeten. Das kritisiert der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW in einer Erhebung zu den sogenannten Terrassengebühren.

Daraus geht hervor, dass Gastronomen, die einen 25 Quadratmeter großen Außenbereich in der Innenstadt nutzen, in NRW eine Sonderabgabe von durchschnittlich 557 Euro pro Saison zahlen. Beim Vergleich einzelner Städte und Kreise zeigen sich allerdings deutliche Unterschiede.

Spitzenreiter unter den westfälischen Kommunen über 60.000 Einwohner ist Münster mit einer Gebühr von 875 Euro. Die Stadt liegt auf Platz vier der Rangliste, die von Bonn mit 1250 Euro angeführt wird. Herten und Iserlohn hingegen verzichten auf die Terrassengebühr. Am unteren Ende Tabelle befinden sich Lüdenscheid und Bottrop, wo Besitzer von Cafés, Kneipen und Restaurants 208,75, beziehungsweise 212,50 Euro pro Saison zahlen.

"Die große Spannbreite bei den Terrassengebühren legt nahe, dass viele Kommunen diese Sondernutzungsgebühr als willkommene Einnahmequelle betrachten. Das ist völlig überflüssig", kritisiert Heinz Wirz, Vorsitzender des BdSt NRW. Er hält dagegen, dass die Städte über die Einkommen- und Gewerbesteuer ohnehin schon von dem wirtschaftlichen Vorteil profitieren, wenn Gastwirte Tische und Stühle auf den öffentlichen Flächen aufstellen.

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