„Verpflichtung wahrnehmen“
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) will für das kommende Jahr seine Mitgliedskommunen entlasten. Der Hebesatz soll 2026 sinken.
Wie der Direktor des LWL, Dr. Georg Lunemann, am heutigen Freitag im Landschaftsausschuss in Münster ankündigte, werde die LWL-Verwaltung den Entwurf eines Nachtragshaushalts für das Jahr 2026 vorbereiten. Da sich die kommunalen Steuereinnahmen besser entwickelt hätten als noch 2024 erwartet, könne der LWL den bereits im Doppelhaushalt 2025/26 beschlossenen Hebesatz für 2026 von 18,45 Prozent senken. Entscheiden müsse das die Landschaftsversammlung im Februar 2026.
„Angesichts der leeren Kassen in den Kreisen und Städten wollen wir unsere Verpflichtung zur Rücksichtnahme innerhalb der kommunalen Familie wahrnehmen. Die Verwaltung wird daher eine Absenkung des Hebesatzes auf 17,8 Prozent und somit eine Entlastung von rund 128,8 Millionen Euro vorschlagen“, so Lunemann. Mit Blick auf die kommenden Jahre wies Lunemann darauf hin, dass die LWL-Landschaftsumlage ohne strukturelle Veränderungen insbesondere bei der Finanzierung der Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung auch weiterhin steigen werde.
Ende 2024 hatte die Landschaftsversammlung einen Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen – mit Prognosezahlen aus dem Jahr 2024 als Basis. Im Laufe dieses Jahres aber stellte sich nach Angaben von Lunemann heraus, dass sich positivere Entwicklungen als 2024 prognostiziert bei den Umlagegrundlagen, also den Einnahmen der Kommunen, abzeichnen.
Bei dem beschlossenen Hebesatz der Landschaftsumlage für das Jahr 2026 von 18,45 Prozent würde das für den LWL im Jahr 2026 ein deutliches Einnahmeplus bei der Landschaftsumlage bedeuten. Ein Plus für den LWL, das die Kreise und kreisfreien Städte Westfalen-Lippes tragen müssten.
wsp