Hausgeflügelbestände sind durch die Vogelgrippe bedroht. Foto: pixabay
18.10.2022

Verschärfte Schutzmaßnahmen

Die Geflügelpest breitet sich in der Region weiter aus. Die Landesregierung warnt vor einer „jederzeit hohen Gefahr“ für Hausgeflügelbestände in NRW und verschärft die Schutzmaßnahmen.

„Deutschland und Europa erleben seit Herbst 2020 die stärkste Epidemie aller Zeiten der aviären Influenza, auch bekannt als Vogelgrippe oder Geflügelpest“, so das NRW-Landwirtschaftsministerium. Schon im Sommer war die Zahl der bestätigten Fälle der Vogelgrippe-Infektionen ungewöhnlich hoch. In der Region waren zuletzt ein Geflügel-Betrieb mit 8000 Tieren in Gütersloh sowie eine Hobbyhaltung mit rund 80 Tieren in Münster betroffen. Die Tiere mussten vorsorglich getötet werden.

Rund um die betroffenen Betriebe wurde eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern errichtet. Zusätzlich gibt es eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern. In diesen Bereichen gelten besonders strenge Auflagen für Geflügelhalter: Tierhalterinnen und Tierhalter müssten den zuständigen Veterinärämtern umgehend die Anzahl ihrer gehaltenen Vögel mitteilen, so das Landwirtschaftsministerium. Das Ministerium forderte außerdem alle Geflügelhalter in den betroffenen Gebieten auf, Aufstallungspflichten und Biosicherheitsmaßnahmen zwingend und konsequent umzusetzen, heißt es weiter. Vor allem Futter und Tränke dürfen für Wildvögel nicht zugänglich sein.

„Äußerst aggressives Virus“

„Das nachgewiesene Virus ist äußerst aggressiv und mit großem Leid für die betroffenen Tiere verbunden. Die Geflügelhalter in Nordrhein-Westfalen müssen jetzt noch wachsamer sein. Nur konsequent eingehaltene Biosicherheitsmaßnahmen können Hausgeflügelbestände effektiv vor einer Eintragung des Erregers schützen“, sagte Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen. Wer verendete wildlebende Wasservögel oder Greifvögel entdeckt, sollte sie umgehend dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt melden. Auch wenn das Ansteckungsrisiko für Menschen sehr gering ist, sollten verendete oder krank erscheinende Tiere nicht berührt, eingesammelt oder selbst vom Fundort verbracht werden, so das Ministerium weiter.

wsp

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