Am Amtsgericht Hamm werden zum 1. Januar 2024 rund 140 Schöffen benötigt. Foto: Kiehl
19.05.2023

Viele wollen mitentscheiden

Das Interesse an einem Schöffenamt ist in Westfalen groß. Städte in der Region verzeichnen hohe Bewerberzahlen. Ausgewählt werden die Laienrichter in einem aufwendigen Verfahren.

In Dortmund haben sich 2146 Bürgerinnen und Bürger für die kommende Amtsperiode von 2024 bis 2028 beworben. Benötigt werden im Bereich Erwachsenenstrafrecht 630 Schöffen. Jedoch müssen durch die Kommune 1260 Personen für das Amt vorgeschlagen werden, so dass das Amtsgericht eine Auswahl treffen kann. Nicht nur in Dortmund sind deutlich mehr Bewerbungen eingegangen als vor fünf Jahren. Ähnlich sieht die Tendenz in Bielefeld aus. Dort liegen 1331 Bewerbungen vor, das ist ebenfalls ein Plus gegenüber der Situation vor fünf Jahren. Erforderlich wären für die Vorschlagsliste in Bielefeld lediglich 554 Personen. In Gelsenkirchen zählt die Stadt 800 Bewerbungen für 446 Listenplätze. Dort werden allerdings noch für Ämter als Jugendschöffe Bewerber gesucht. Hierfür benötigen potenzielle Schöffen spezielle Erfahrungen, um in Frage zu kommen. 

313 Frauen und Männer möchten in Hamm ab dem kommenden Jahr das Ehrenamt als Laienrichter übernehmen, hinzu kommen 119 Bewerbungen für ein Amt als Jugendschöffe. Benötigt werden für die Vorschlagsliste lediglich 194 bzw. 90 Schöffen und Jugendschöffen. Ai-Hua Taing vom Rechtsamt der Stadt Hamm freut sich sehr über die gute Resonanz. „Wir haben in der Bewerbungsphase im Winter und Frühjahr in der Öffentlichkeit ausführlich über das Schöffenamt informiert; zudem gab es Werbe- und Informationskampagnen. Das alles hat zu einer hohen Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern beigetragen.“

Vorschlagslisten werden ausgelegt

Die Vorschlagslisten mit potenziellen Schöffinnen und Schöffen werden in einem nächsten Schritt dem Rat der Stadt bzw. dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt, beschlossen und anschließend öffentlich ausgelegt. Ziel ist es, Bewerbungen von Menschen auszuschließen, die zum Beispiel als politisch radikal bekannt sind. Laienrichter entscheiden bei Gerichtsverhandlungen unter dem Vorsitz eines Berufsrichters mit, wenn es um eine mögliche Verurteilung oder ein Strafmaß geht. Nach Ablauf der Auslegungsfrist werden die vom Rat beschlossenen Vorschlagslisten – wenn keine Einsprüche erhoben worden sind – an das zuständige Amtsgericht gesandt. Dort wählt der Schöffenwahlausschuss aus der Vorschlagsliste die erforderliche Zahl der Haupt- und Ersatzschöffen für die Amts- und Landgerichte.

„Es ist ein aufwendiges Verfahren mit dem Ziel, der Demokratie gerecht zu werden“, sagt Ai-Hua Taing, die bei der Stadt Hamm für die Schöffenwahl zuständig ist. Hier werde deutlich, dass das Schöffenamt kein beliebiges Engagement sei, sondern eine Verpflichtung. So gilt: wer einmal zum Schöffe berufen ist, der benötigt einen triftigen Grund, um einen Rückzieher zu machen. Für die gewählten Schöffen und die Ersatzschöffen startet dann der Einsatz im Januar 2024 und dauert bis 2028.

aki, wsp

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