Weitere Hürde ist genommen
Der Kreis Gütersloh beteiligt sich an einer Stiftung für die Gedenkstätte Stalag 326 in Schloß Holte-Stukenbrock.
Mit 64 „Ja“ bei sechs Gegenstimmen und zwei Enthaltungen stimmte der Kreistag dem „Letter of Intent“ zu, einer Absichtserklärung zur Gründung der Stiftung Stalag 326 gemeinnützige GmbH. Darin geht es um die Rahmenbedingungen und das weitere Vorgehen im Hinblick auf die Gedenkstätte. Dort soll an das Stammlager 326 Senne, kurz Stalag, erinnert werden. Bis zu 65.000 überwiegend sowjetische Kriegsgefangene starben dort im Zweiten Weltkrieg.
Der Entscheidung im Gütersloher Kreistag vorausgegangen waren lange Diskussionen um die Finanzierung. Schließlich fassten die Fraktionen einen Kompromiss, der vorsieht, dass Steigerungen der Personalkosten für den Betrieb der Gedenkstätte nur aus tariflichen Gründen möglich sind. Eine Aufstockung des Personals soll hingegen nicht finanziert werden. Die Gesamtbetriebskosten der Gedenkstätte, sollte sie ihren Vollbetrieb einmal aufgenommen haben, werden derzeit mit 4,2 Millionen Euro jährlich kalkuliert. Der Kreis Gütersloh trägt einen Anteil von 210.000 Euro.
Pläne sind seit langem umstritten
Die Pläne für die Stalag-Gedenkstätte sind im Kreis Gütersloh umstritten. Vor zwei Jahren erteilte der Kreistag der Finanzierung des Projektes noch eine Absage. Erst eine Verkleinerung der geplanten Einrichtung mit verringerten Betriebskosten überzeugte die Politiker, so dass der Kreistag im März 2024 „grünes Licht“ gab. Vor dem in wenigen Tagen bevorstehenden Ende der laufenden Legislaturperiode entschied das Gremium nun über die Beteiligung an der Stiftung. Diese soll unter Federführung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) Betreiberin der zukünftigen Gedenkstätte von nationalem Rang werden. Dazu sind umfangreiche Investitionen am Ort des ehemaligen Gefangenenlagers in Schloß Holte-Stukenbrock notwendig. Dazu zählen die Kosten für die Trennung der Gedenkstätte von der dortigen Polizeischule, Sanierungskosten für die noch erhaltenen Gebäudeteile des Straflagers und Investitionen in neue Gebäudeteile der Gedenkstätte. Daran beteiligen sich der Bund und das Land NRW. Die Betriebskosten teilen sich die Unterzeichner des „Letter of Intent“. Hierzu zählen das Land NRW, die Kreise in Ostwestfalen-Lippe, die Stadt Bielefeld, die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, die Bezirksregierung Detmold, der Förderverein der Gedenkstätte und der LWL.
aki, wsp