Wenn der Staat erbt
Nachlässe ohne Erben bleiben in Westfalen auf einem hohen Niveau. In 787 Fällen fiel das Erbe im vergangenen Jahr an den Fiskus.
Damit ist die Zahl der so genannten Fiskuserbrechtsfälle im Vergleich zum Vorjahr in der Region nahezu unverändert geblieben. 2022 trat der Staat in 784 Fällen das Erbe an. Die Fiskuserbfälle verwalten die Bezirksregierungen. Der Staat übernimmt immer dann, wenn das zuständige Amtsgericht keinen Erben ermitteln kann oder wenn die Erben den Nachlass ausschlagen.
Häufig sind diese Erbschaften mit Schulden belastet. Im Bereich der Bezirksregierung Detmold betrifft das etwa die Hälfte der Fälle. Gerade bei Grundstücken oder Häusern trifft das oft zu. „Die Objekte sind häufig überschuldet. Sie sind mit hohen Hypotheken belastet, beispielsweise für die Erstattung von Pflege- oder Betreuungskosten an die Sozialhilfeträger“, sagt Ralf Wortmann von der Bezirksregierung Detmold. Auch die Bausubstanz lässt oft zu wünschen übrig. Viele der vererbten Häuser sind Schrottimmobilien. Ähnliche Erfahrungen machen auch die Bezirksregierungen Arnsberg und Münster.
Überschuss von 2,3 Millionen Euro
Insgesamt ist die Palette der an den Staat fallenden Nachlässe breit. Sie reicht vom Kontoguthaben, über Lebensversicherungen, Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen, Fahrzeuge aller Art bis zu Gegenstände wie Handys, Laptops und sonstige technische Geräte sowie Schmuck. In Detmold wurden der Bezirksregierung erstmals sogar Langwaffen vererbt. Sie wurden in Absprache mit der zuständigen Polizeidienststelle durch die Polizei vernichtet, so die dortige Bezirksregierung.
Rechnet man für die drei westfälischen Bezirksregierungen die Werte gegen die Kosten auf, so stehen rund 3,6 Millionen Euro Einnahmen etwa 1,3 Millionen Euro Ausgaben gegenüber. Damit hat der Fiskus ein Plus von rund 2,3 Millionen Euro gemacht. Anders als andere Erben kann der Fiskus als gesetzlicher Erbe die Erbschaft nicht ausschlagen oder darauf verzichten.
jüb, wsp