22.01.2019

Wirtschaft bereitet sich auf harten Brexit vor

Unternehmen und Politik in Nordrhein-Westfalen bereiten sich auf einen harten Brexit vor. Nach der Ablehnung des Austrittsabkommens im britischen Parlament ist das zukünftige Verhältnis zwischen Großbritannien und der Europäischen Union weiter offen.

„Nordrhein-Westfalen ist von allen Ländern am engsten mit Großbritannien verbunden. Deshalb ist es besonders wichtig, dass wir die Beziehungen zu Großbritannien auf wirtschaftlicher und vor allem persönlicher Ebene pflegen – und zwar unabhängig vom Brexit“, sagte der für Europaangelegenheiten zuständige Staatssekretär Dr. Mark Speich gestern im Landtag. Die Industrie- und Handelskammern in Westfalen bestätigen die engen wirtschaftlichen Verflechtungen mit Zahlen: „Großbritannien ist einer der wichtigsten Handelspartner“, sagt Dr. Fritz Jaeckel, Hauptgeschäftsführer der IHK Nord Westfalen. Allein aus diesem IHK-Bezirk exportieren rund 500 Unternehmen jährlich Waren für etwa 1,6 Milliarden Euro nach Großbritannien. „Das sind fast zehn Prozent des gesamten Auslandsumsatzes“, so Jaeckel.

Wichtiger Handelspartner

In Ostwestfalen unterhalten rund 400 Unternehmen regelmäßige Ex- und Importbeziehungen mit Großbritannien, davon sind 60 mit eigenen Niederlassungen oder Produktionsstandorten auf der Insel vertreten, berichtet die IHK zu Bielefeld. Aus dem Raum Siegen-Wittgenstein und Olpe liefern mindestens 200 Unternehmen auf den britischen Markt; mehr als 30 verfügen dort über Standorte, schätzt die IHK Siegen. Um die negativen Folgen eines Brexit zu minimieren, stellen die IHKs den Firmen „Brexit-Checklisten“ zur Verfügung, die unter anderem über Zoll-Formalitäten informieren.

Die IHK Nord Westfalen veranstaltet gemeinsam mit dem NRW-Wirtschaftsministerium am 24. Januar in Birmingham das „NRW British Economic Meeting“. Im Mittelpunkt des Treffens zwischen deutschen und britischen Unternehmern steht die Frage, wie die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen NRW und Großbritannien nach einem Austritt fortgeführt werden können.

Die Landesregierung setzt auf die Wirkung des „Brexit-Übergangsgesetzes“. Das Gesetz, das sich im parlamentarischen Verfahren befindet, regelt nach Inkrafttreten, dass das Vereinigte Königreich bis Ende 2020 im Landesrecht grundsätzlich weiterhin als EU-Mitgliedstaat behandelt wird.

wsp

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