07.08.2018

Westfälischer Landesarchäologe: Das Schatzregal hat sich in NRW bewährt

Westfalen (wh). Seit fünf Jahren gibt es in NRW das Schatzregal: Durch diese Regelung im Denkmalschutzgesetz gehen herrenlose archäologische Funde automatisch in das Eigentum des Landes über. 20 gemeldete Funde zählte das Land zwischen 2013 und 2017, davon wurden zwölf in Westfalen gemacht. Sie reichen von Goldmünzen bis hin zu einem fossilen Krokodilfund.

Diese Zahl betreffe jedoch lediglich die Zufallsfunde, die unter anderem Sondengänger gemacht haben, berichtet Prof. Dr. Michael Rind, Direktor der LWL-Archäologie für Westfalen. Die größte Zahl archäologischer Funde – etwa 400.000 bis 500.000 pro Jahr – werde von Archäologen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) oder auch beauftragten Grabungsfirmen gemacht. „Darunter sind Münzen und Keramik, aber auch Abfälle, die auf alte Siedlungen schließen lassen. Wissenschaftlich bedeutend sind diese Funde allesamt, herausragend jedoch nur wenige“, berichtet Rind. Zu den außergewöhnlichen Stücken der vergangenen Jahre zählte zum Beispiel ein geschnitzter Knochenkamm, den die Archäologen bei Ausgrabungen an der Holsterburg in Warburg fanden.

Der westfälische Landesarchäologe begrüßt die Einführung des Schatzregals in NRW ausdrücklich, zumal dies bereits in den meisten Bundesländern seit vielen Jahren Praxis ist: „Archäologische Funde gehören in die öffentliche Hand. Gerade wenn es um herausragende und wertvolle Stücke, wie beispielsweise die Himmelsscheibe von Nebra geht, ist dies notwendig, um Streit zu vermeiden“, so Rind.

Das Schatzregal wurde 2013 durch eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes in NRW eingeführt. Verborgene Denkmäler werden demnach mit dem Auffinden zum Eigentum des Landes, während der Finder eine finanzielle Belohnung je nach Wert des Objektes erhält. Die Bezeichnung Schatzregal hat ihren Ursprung in den staatlichen Regalien, also Regelungen.

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