27.03.2018

7000 Schöffen werden gesucht: Bewerbungsfrist endet jetzt

Westfalen (wh). Die Bewerbungsfrist für die Wahl zum Schöffe an einem der gut 80 Amts- und Landgerichte in Westfalen läuft in diesen Tagen aus. Insgesamt werden in der Region für die neue Amtsperiode, die am 1. Januar 2019 beginnt und am 31. Dezember 2023 endet, etwa 7000 Schöffen gesucht. Das ergab eine Umfrage des Nachrichtenservice „Westfalen heute“ bei den Gerichten.

Schöffe kann jeder Deutsche werden, der am Tag des Amtsbeginns mindestens 25 und nicht älter als 69 Jahre ist. Allerdings gibt es bestimmte Gründe, die ein Schöffenamt ausschließen. So können zum Beispiel Bürger, die einen Justizberuf ausüben, Menschen mit Vorstrafen oder von Insolvenz betroffene Bürger kein Schöffe werden. Ist man einmal gewählt, muss man das Amt annehmen. Ebenso kann eine Kommune bei nicht ausreichender Bewerberzahl Bürger zum Schöffenamt verpflichten.

Schöffen kommen in den Strafsachen erster Instanz bei den Amts- und Landgerichten sowie den Berufungsverfahren beim Landgericht zum Einsatz. Bei Verhandlungen sind jeweils zwei Schöffen im Einsatz. Bei der Urteilsfindung haben die Stimmen der Schöffen das gleiche Gewicht wie die Stimme der Berufsrichter.

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