Falsche Angaben auf den Anwesenheitslisten beim Gaststättenbesuch kosten 250 Euro Strafe. Foto: Stadt Lüdenscheid
30.09.2020

250 Euro Strafe für falsche Angaben

Die Landesregierung hat die Coronaverordnungen bis einschließlich zum 31 Oktober verlängert. Darin ist auch das Bußgeld für falsche Angaben beim Gaststättenbesuch geregelt.

250 Euro müssen die Bürger zahlen, wenn sie dabei erwischt werden, dass sie falsche Angaben beim Gaststättenbesuch gemacht haben. Private Feiern mit mehr als 50 Gästen, die außerhalb privater Räume stattfinden, müssen nun beim Ordnungsamt angemeldet werden. Wer dies versäumt, muss 500 Euro Strafe zahlen, teilt die Landesregierung mit.

Dazu Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Infektionsgeschehen der letzten Tage haben gezeigt, dass gerade private Feiern einen erheblichen Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben. Wir wollen nicht irgendwann vor der Entscheidung stehen, solche Feiern gänzlich zu verbieten. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass man sich auch bei diesen Anlässen an die Regeln hält. Die Kontaktdaten sind dabei das wesentliche Element, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und Infektionsketten zu unterbrechen.“

Mindestens drei Werktage vor der geplanten Feier müssen diese beim  örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. Außerdem muss eine für die Feier verantwortliche Person benannt werden, eine Gästeliste geführt und während der Veranstaltung aktualisiert werden. „Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Ordnungsämter kein Genehmigungsverfahren durchführen, sondern lediglich die Anmeldung erfolgt. Dadurch wird es den kommunalen Ämtern ermöglicht nachzuvollziehen, welche Feiern in der jeweiligen Kommune stattfinden, und gegebenenfalls zu kontrollieren, ob die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung eingehalten werden“, so die Landesregierung. Die Obergrenze für derartige Feiern bleibt bei 150 Teilnehmern.

wsp

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