13.05.2016

Bettensteuer: Dortmund und Münster wollen bei Airbnb mitverdienen

Dortmund/Münster (wh). Die Stadt Dortmund will von der privaten Vermietung von Zimmern oder Wohnungen an Touristen über Onlineportale wie Airbnb profitieren. Die Stadt weist darauf hin, dass die von Hoteliers erhobene Beherbergungssteuer auch für Privatanbieter gilt.

Mitarbeiter des kommunalen Steueramtes durchsuchen die einschlägigen Zimmervermittlungsseiten im Internet nach Angeboten von Dortmunder Vermietern. Denn wer die Abgabe nicht zahlt, macht sich möglicherweise der Steuerhinterziehung schuldig.

Auch die Stadt Münster hat die Einführung der sogenannten "Bettensteuer" zum 1. Juli 2016 beschlossen. Laut Auskunft des städtischen Amts für Finanzen gilt hier die Abgabe ebenfalls für Privatanbieter und Hotelbetriebe gleichermaßen. "Wir haben bereits Gespräche mit den entsprechenden Internet-Anbietern geführt", teilte die Verwaltung mit.

Fällig ist die Beherbergungssteuer ausschließlich bei privaten Übernachtungen. Geschäftsreisende sind ausgenommen, sofern sie den dienstlichen Anlass des Aufenthalts belegen können. Die Abgabe ist juristisch noch umstritten. Einige westfälische Städte wie Bochum, Bielefeld oder Detmold haben sie daher abgelehnt, vorübergehend ausgesetzt oder wieder abgeschafft.

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