09.05.2012

Einheitskosten: Nach Gerichtsurteil rechnen westfälische Städte mit Rückzahlungen

Westfalen (wh). Nach ihrer erfolgreichen Beschwerde gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz am Verfassungsgerichtshof in Münster erwarten die Städte und Gemeinden in Westfalen erhebliche Rückzahlungen des Landes.
"Das ist eine gute Nachricht für unsere Stadt", sagte die Gütersloher Bürgermeisterin Maria Unger über die Entscheidung des Gerichtes. Sie rechnet für ihre Stadt nun mit einer Entlastung von mindestens 908.000 Euro. "Das hilft uns dabei, einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen", so Unger.
Für die Stadt Münster geht es um eine jährliche Entlastung von rund zwei Millionen Euro. Stadtkämmerer Alfons Reinkemeier sagte nach der Urteilsverkündung, die jetzt fälligen Rückerstattungen durch das Land seien bereits im städtischen Haushalt eingeplant. Oberbürgermeister Markus Lewe reagierte auf den Erfolg der Verfassungsbeschwerde mit Genugtuung: "Das Land hat in diesem Punkt die Konfrontation mit der kommunalen Familie gesucht und vor dem Verfassungsgerichtshof verloren. Wir erwarten von der neuen Landesregierung, dass sie das Einheitslastenabrechnungsgesetz zügig durch eine neue gesetzliche Regelung im Sinne der nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden ersetzt."
Auch in Siegen zeigten sich die Politiker erfreut über die gewonnene Klage. Nach Angaben der Pressestelle muss die Stadt derzeit zwischen 4,5 und 5,5 Millionen Euro jährlich für den Solidaritätsbeitrag aufbringen. Die konkreten finanziellen Auswirkungen der Gerichtsentscheidung könnten jedoch erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung seriös ermittelt werden.
Der Verfassungsgerichtshof in Münster hatte gestern einer Klage von 91 Städten und Gemeinden in NRW Recht gegeben, die sich gegen die Verteilung der Kosten für den Länderfinanzausgleich richtete. Nun muss das Land das Einheitslastenabrechnungsgesetz überarbeiten und die sich daraus ergebenden Entlastungen an die Kommunen weitergeben.

Lesen Sie auch im Bereich "Politik / Wirtschaft"

Testen Sie den WESTFALENSPIEGEL

Ihnen gefällt, was Sie hier lesen? Dann überzeugen Sie sich von unserem Magazin