Erneute Abmahnung für die Eurobahn
Westfalen (wh). Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) hat die Keolis Deutschland GmbH & Co KG als Betreiberin der Eurobahn erneut abgemahnt. Die Abmahnung gilt für alle Netze und wurde mit „Ogranisationsversagen und der daraus resultierenden massiven und anhaltenden Nicht- und Schlechtleistungen beim Betrieb der von der Eurobahn bedienten Schienennetze“ begründet, teilt der NWL mit.
Bereits im Februar war die Eurobahn von den Verbandspolitikern abgemahnt worden. Damals wegen mangelhafter Qualität im Teutoburger-Wald-Netz. Jüngste Auswertungen hätten nun gezeigt, dass die Ausfallquote von 4,6 Prozent im Juli 2018 auf elf Prozent im Oktober 2018 gestiegen sei, so der NWL weiter. Das entspreche 2100 Fahrten im Monat auf allen von der Eurobahn bedienten Strecken – zum Beispiel der RB 69 (Münster-Hamm), der RB 50 (Münster-Dortmund), der RB 65 (Münster-Rheine-Hengelo), der RB 66 (Münster-Osnabrück), der RB 67 (Münster-Warendorf) und der RB 69 (Hamm-Bielefeld).
Vor diesem Hintergrund forderte der NWL Keolis auf, den Fahrgästen wieder aktiv eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Zugleich knüpfte der NWL die Forderung nach einem Untersuchungsverfahren an die Abmahnung. In diesem Verfahren sollen unter anderem Management-Fehler aufgedeckt und abgestellt werden. Weigert sich Keoils oder setzt das Unternehmen die beschlossenen Maßnahen nicht um, will der NWL über weitere Konsequenzen aus der Abmahnung entscheiden.
Das Wichtigste sei, dass der Verkehr stabil laufe, aber in letzter Konsequenz sei auch eine Kündigung der Verträge nicht mehr ganz auszuschließen, hieß es.