16.04.2021

„Gefährdung des baukulturellen Erbes“

Der Westfälische Heimatbund hat im Rahmen der Verbändeanhörung den Entwurf zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW beanstandet.

Als Teil des Denkmalschutz-Bündnisses NRW betrachtet auch der Westfälische Heimatbund das seit 1980 geltende nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz als bewährt. Eine gut funktionierende Struktur nun ohne Not zu zerstören, könne aus Sicht der Verbände und Initiativen nur zu negativen Folgen für die Denkmallandschaft im Lande führen. Die Neufassung des Gesetzes verliere den Schutz der Denkmäler aus dem Blick, heißt es. „Insbesondere von der nachhaltigen Schwächung der Fachlichkeit und der Privilegierung fachfremder Interessen sowie einzelner Interessengruppen geht eine nicht zu tolerierende Gefährdung des baukulturellen Erbes in NRW aus.“

In einem Fazit heißt es: „Der vorgelegte Gesetzesentwurf ist gerade eben nicht modern, sondern fällt deutlich hinter etablierte Standards zurück und gibt wirtschaftlichen Gesichtspunkten offenkundig Vorrang.“

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte die 2020 vorgelegte Version zur Überarbeitung des Gesetzes nach dem Eingang einer Vielzahl kritischer Stellungnahmen vollständig neu gefasst und im März 2021 eine entsprechende Vorlage veröffentlicht.

wsp

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