12.10.2018

Hausbrunnen: Umsetzung der EU-Verordnung beschert Besitzern höhere Kosten

Borken (wh). Die eigene Versorgung mit Trinkwasser aus einem Hausbrunnen ist in Westfalen keine Seltenheit. Allein im ländlich geprägten Kreis Borken sind etwa 7000 solcher Anlagen registriert. Nun kommen auf die Betreiber der Hausbrunnen höhere Kosten zu.

Grund dafür ist die Anfang des Jahres in nationales Recht umgesetzte europäische Trinkwasserrichtlinie. Sie führt zu einem erheblichen Mehraufwand bei den Kontrollen durch die Kreisgesundheitsämter. Die Bestimmungen der Trinkwasserverordnung hätten sich deutlich verschärft, sagt Karlheinz Gördes vom Kreis Borken. So müssten Hausbrunnen, aus denen das Wasser ausschließlich für den Eigenbedarf genutzt wird, statt wie bisher im Dreijahresrhythmus nun einmal im Jahr kontrolliert werden. Im Kreis Borken sind das fast 6700 Anlagen.

Werden mit dem Wasser im Rahmen von Vermietung oder Verpachtung noch weitere Bürger versorgt, muss das Trinkwasser zusätzlich alle drei Jahre in einem aufwendigeren Verfahren kontrolliert werden. Knapp 300 Anlagen sind allein im Kreis Borken betroffen; ihre Besitzer müssen voraussichtlich 950 Euro für diese Untersuchung zahlen.

Der Aufwand für die Kreisbehörden wird sich durch die schärferen Kontrollen insgesamt deutlich erhöhen. Die neuen Vorgaben sehen zum Beispiel auch eine kostenpflichtige Besichtigung der Brunnen alle fünf Jahre vor.

Hausbrunnen finden sich häufig auf Einzelgehöften, die weitab von Ortschaften liegen. Unter anderem wegen zu hoher Kosten seien diese nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen, sagt Gördes. Die Brunnen sind meldepflichtig, sofern sie Menschen mit Trinkwasser versorgen.

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