08.11.2023

Hinter den Erwartungen

Die Bund-Länder-Einigung über die Flüchtlingskosten stößt in der Region auf ein geteiltes Echo. 

Münsters Oberbürgermeister Markus Lewe sagte in seiner Funktion als Präsident des Städtetags: „Die gute Nachricht vom Bund-Länder-Treffen ist der Einstieg in ein atmendes System für die Finanzierung der Flüchtlingskosten mit einer Pro-Kopf-Pauschale vom Bund. Damit passt sich die Finanzierung den Flüchtlingszahlen automatisch an, wie die Städte es seit langem fordern.“ Gleichzeitig sei er aber skeptisch, ob die Höhe der Pro-Kopf-Pauschale von 7500 Euro ausreichend sei, so Lewe weiter. Wichtig sei es nun, dass die Mittel des Bundes auf jeden Fall von den Ländern möglichst schnell und eins zu eins an die Städte weitergegeben werden. „Und wenn die Unterstützung des Bundes für die Kommunen unterm Strich nicht reicht, sind die Länder in der Pflicht.“

Höhere Steuern und Abgaben drohen

Das Land NRW hat bereits zugesagt, die Pauschale von 7500 Euro pro Flüchtling auch zukünftig zur Finanzierung der bestehenden Leistungen komplett für die Kommunen zu verwenden – und auch weiterhin erhebliche eigene Mittel zusätzlich zu aktivieren, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst und den Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände NRW. Sie beklagen, dass der zugesagte Beitrag des Bundes zur Finanzierung der Flüchtlingskosten vor Ort weit hinter den Erwartungen zurückbleibe. Zudem würden die bisherigen Bemühungen um Begrenzung und Steuerung des Zuzugs von Flüchtlingen der dynamischen Lage nicht gerecht. Die Unterzeichner der Erklärung fürchten, dass Kommunen in finanzielle Engpässe geraten und sich gezwungen sehen könnten, Steuern und Abgaben zu erhöhen.

Lewe kritisierte in seiner Stellungnahme, dass die vereinbarte Pro-Kopf-Pauschale nur für neu ankommende Geflüchtete gilt. „Die so dringend notwendigen Integrationsleistungen vor Ort, gerade für bereits hier lebende Geflüchtete, sind weiter nicht berücksichtigt“, so Lewe. Positiv bewertet Münsters Oberbürgermeister dagegen, dass Asylbewerber künftig statt nach 18 erst nach 36 Monaten vom Asylbewerberleistungsgesetz in die reguläre Sozialhilfe kommen sollen. Das könne zur finanziellen Entlastung der Kommunen beitragen.

jüb, wsp

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