06.10.2020

Höxter erlässt Maskenpflicht für alle Märkte

Die Stadt Höxter hat für alle Märkte eine Maskenpflicht erlassen. Damit geht die Stadt über die Vorschriften der landesweit gültigen Coronaschutzverordnung hinaus.

„Unter die Regelung fallen der Wochenmarkt und der Vieh- und Krammarkt ebenso wie Jahrmärkte und Spezialmärkte. Das Tragen ist auf dem gesamten Bereich der Märkte verpflichtend. Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können“, teilt die Stadt mit.

„Durch die Neufassung der Coronaschutzverordnung ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf Wochenmärkten zum Teil entfallen“, erklärt Stefan Fellmann, Dezernent der Stadt Höxter für den Bereich Ordnung: „Nur noch an den Marktständen und in Warteschlangen besteht diese Verpflichtung.“ In Höxter könne aufgrund der räumlichen Situation durch enge Straßenführung und die Konzentration der Markstände der Sicherheitsabstand häufig nicht eingehalten werden. Daher werde das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung durch die Allgemeinverfügung verpflichtend angeordnet, so Fellmann weiter.

Schärfere Regeln in einigen Kreisen und Städten

In einigen Städten Westfalens steigen die Fallzahlen und die Sieben-Tage-Inzidenz-Werte weiter. Hamm liegt aktuell bei 94,9 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern innerhalb von 14 Tagen, Gelsenkirchen (38,7) und Hagen (35,5) liegen über der landesweit gültigen 35er-Schwelle, ab der an privaten Feiern außerhalb einer Wohnung nur noch höchstens 50 Personen teilnehmen dürfen – anstatt 150. Ab diesem Wert müssen die betroffen Kommunen zudem weitere Schutzmaßnahmen mit übergeordneten Behörden abstimmen. Auch der Kreis Unna hat am Dienstag (6.10.2020) mit 36,48 Fällen je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen diesen Schwellenwert überschritten. Der Kreis Recklinghausen (27,1), Dortmund (26,9) und Münster (26,1) steuern ebenfalls auf diesen Schwellenwert zu.

wsp

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