12.10.2010

Kita-Betreuung: Städte begrüßen Gerichtsentscheidung zur Kostenverteilung

Westfalen (wh). Die Städte in Westfalen begrüßen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes NRW in Münster zum Ausbau der Kindertagesbetreuung. Zwei Kreise und 17 kreisfreie Städte , darunter Bielefeld, Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen, Herford, Herne, Minden und Münster, hatten gegen eine Bestimmung im Landesgesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren geklagt. Das Gericht entschied, dass dieses das Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Das Land dürfe gemäß des Konnexitätsprinzips den Kommunen nur Aufgaben übertragen, wenn es die Kosten übernimmt.
Vertreter der westfälischen Städte, darunter die Bochumer Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz und Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowski, bezeichneten das Urteil als richtungsweisend. "Die Entscheidung ist eine ausdrückliche Bestätigung unserer Kritik an der regelmäßigen Missachtung des Konnexitätsprinzips", so Scholz.
Der NRW-Städtetag schätzt, dass das Land nun den Kommunen für den Ausbau der Kita-Betreuung bis 2013 etwa zwei Milliarden Euro zahlen muss.

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