Landeswahlausschuss gibt Beschwerde aus Hagen statt
Der Landeswahlausschuss zur Kommunalwahl im September hat elf Beschwerden, darunter auch einige aus Westfalen, verhandelt. Lediglich eine Beschwerde aus Hagen war erfolgreich. Die übrigen wurden abgewiesen.
Die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) in Hagen war zunächst für einen Kommunalwahlbezirk der Stadt trotz zeitgerechter Vorlage aller Unterlagen und Erfüllung aller Voraussetzungen versehentlich nicht zur Wahl zugelassen worden. Der Landeswahlausschuss habe den Verfahrensfehler durch die Zulassung des Wahlvorschlags korrigiert, teilt der Landeswahlleiter mit. Andernfalls hätte aufgrund einer Wahlprüfung eine Wiederholungswahl im betroffenen Wahlbezirk erforderlich werden können und das Ergebnis der Wahl des Stadtrates in Hagen wäre bis dahin offengeblieben, heißt es weiter.
Weitere zehn Beschwerden seien abgewiesen worden. So hatte ein Einzelbewerber in Dortmund nicht genügend Unterstützungsunterschriften beigebracht. Außerdem sei die Beschwerde verfristet und der Beschwerdeführer nicht beschwerdebefugt gewesen, heißt es. Im Kreis Warendorf hatte ein Bewerber gegen seine Nichtzulassung für die Landratswahl Beschwerde eingelegt. Auch diese wurde vom Landeswahlausschuss abgewiesen.
wsp