21.03.2024

Mehr Unterstützung von Bund und Land gefordert

Die Kosten von Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung steigen ständig. Nun fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Höheren Kommunalverbände (BAG HKV), zu der auch der LWL zählt, eine Neuregelung der Finanzierung.

Bund und Länder sollen sich demnach stärker an den Kosten beteiligen. „Teilhabe für alle durch Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und erfordert eine aufgabenadäquate Finanzausstattung der Träger der Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen“, sagte der Direktor des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL), Dr. Georg Lunemann. Er rechnete vor: „So haben sich die Bruttoausgaben der Leistungen für Teilhabe in Deutschland in den vergangenen 16 Jahren mehr als verdoppelt – 2022 auf rund 23 Milliarden Euro. Wir können unseren Kommunen nicht Jahr für Jahr höhere Umlagen aufbürden. Der Bund und die Länder müssen sich ebenfalls nachhaltig an den Kosten für Teilhabeleistungen beteiligen, damit die kommunale Familie handlungsfähig bleiben kann.“

Die Zahl der Menschen, die Anspruch auf Teilhabeleistungen besitzen, habe in den vergangenen Jahren stark zugenommen und werde weiter zunehmen, so der LWL. Das gelte insbesondere für Menschen mit einer psychischen Behinderung. Zudem steige die Lebenserwartung von Menschen mit wesentlichen Behinderungen und damit verbunden über die Jahre deren Unterstützungsbedarf. Das habe zu den enormen Kostensteigerungen beigetragen. Außerdem schlagen die Tarifsteigerungen für das Personal bei den Leistungserbringern, also jene, die vor Ort die behinderten Menschen unterstützen, zu Buche.

„Keine Lückenbüßer“

Bei der Tagung der BAG HKV standen vor allem die sogenannten systemwidrigen Leistungen im Brennpunkt. Das sind Leistungen, die keine originären Teilhabeleistungen sind, von den Trägern aber dennoch erbracht werden. Hierzu zähle zum Beispiel, dass behinderte Menschen, die in einer stationären Einrichtung leben und Teilhabeleistungen erhalten, geringere Pflegeversicherungsleistungen bekommen, als wenn sie in einem üblichen Pflegeheim untergebracht wären. Je nach Pflegegrad können den Trägern hierdurch monatlich bis zu etwa 1700 Euro fehlen. Der BAG sieht hier auch die Pflegeversicherung und die gesetzliche Krankenkasse in der Pflicht.

„Die kommunalen Träger können keine Lückenbüßer für Kosten sein, die mit der Teilhabe behinderter Menschen direkt nichts zu tun haben“, sagte die BAG HKV-Vorsitzende Susanne Selbert vom Landeswohlfahrtsverband Hessen. Sie wird den Vorsitz im Mai an Dr. Georg Lunemann übergeben.

wsp

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