16.11.2018

Diesel-Fahrverbote: Politik und Wirtschaft reagieren mit Unverständnis

Gelsenkirchen (wh). Die Städte Gelsenkirchen und Essen müssen ab dem kommenden Jahr Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge einführen. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Damit ist zum ersten Mal auch eine Stadt in Westfalen von Fahrverboten betroffen. Zugleich wurde mit der A40 sogar erstmals eine Autobahn in die Fahrverbotszone eingeschlossen.

Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowski hat mit großem Unverständnis auf das Urteil zur Klage der Deutschen Umwelthilfe (DHU) wegen Luftreinhaltung reagiert. Er sieht die Verursacher der Luftverschmutzung eindeutig in der Automobilindustrie. „Hier wurde getrickst und betrogen, die Gekniffenen sind jetzt die Städte und die Autofahrer“, sagt Baranowski.

In Gelsenkirchen soll mit der Kurt-Schumacher-Straße eine wichtige Verkehrsachse für alle Dieselfahrzeuge unterhalb der Abgasnorm 6 und alle Benziner unterhalb der Abgasnorm 3 zum 1. Juli 2019 gesperrt werden. Viele Unternehmen stelle das vor erhebliche Probleme, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Fritz Jaeckel. Das geforderte Fahrverbot schränke die Mobilität von Unternehmen wie auch die ihrer Mitarbeiter spürbar ein und habe deutliche Auswirkungen auf den Handel und seine Kunden, kommentierte Jaeckel das Urteil.

Neben Gelsenkirchen drohen noch in weiteren Städten in Westfalen Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeug. So hat die DUH bereits Klagen gegen Paderborn, Dortmund und Bochum eingereicht. Im Laufe der nächsten Tage will die Organisation weitere Klagen gegen Bielefeld und Hagen einreichen.

NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser kündigte an, dass die Landesregierung die Urteile sehr genau prüfen will, um dann zu entscheiden, ob sie in Berufung gehen wird.

Bundesweit hat die DUH 29 Kommunen verklagt. Ziel ist die Einhaltung des seit 2010 verbindlich geltenden EU-Grenzwerts von 40 µg NO2/m³ im Jahresmittel.

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