In Münster ist der Sitz des Verfassungsgerichtshofes. Foto: VGH NRW
19.10.2022

Seit 70 Jahren unabhängig

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster ist seit 1952 das höchste Gericht in NRW. Das 70-jährige Bestehen wurde mit einer Festveranstaltung im Landtag gefeiert. 

Münster wurde 1952 als Sitz des Verfassungsgerichtshofs NRW bewusst gewählt. Es sollte eine Distanz zur Landeshauptstadt Düsseldorf geben, in der Landtag und Landesregierung ihren Sitz haben. Landtagspräsident André Kuper betonte bei der Festveranstaltung den Wert der Unabhängigkeit: „Wir dürfen uns sehr glücklich über die unabhängige Verfassungsgerichtsbarkeit schätzen und werden diese auch zukünftig nach allen Möglichkeiten schützen und verteidigen. Das Verfassungsgericht als ,Hüterin der Verfassung’ hat von der ersten Stunde an bis heute Wesentliches für das Werden und das Wesen unseres demokratischen Gemeinwesens erbracht.“

Sitzungssaal des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen. Foto: VGH NRW

Sitzungssaal des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen. Foto: VGH NRW

Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, seit 2021 Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs NRW, sagte anlässlich der Feier: „Mit 70 Jahren Verfassungsgerichtshof feiern wir nicht nur das langjährige Bestehen und gute Funktionieren des Verfassungsgerichtshofs als Institution, sondern vor allem, wofür diese steht. Rechtsstaat, Demokratie und eine gelebte Verfassungskultur in unserem Land.“

Entscheidung zur Eingliederung Lippes

Der Verfassungsgerichtshof hat eine besondere Funktion in der Justizlandschaft in NRW. Als Verfassungsorgan ist dieser gleichberechtigt neben Landtag und Landesregierung und diesen gegenüber unabhängig. Zuständig ist der Gerichtshof unter anderem für Beschwerden im Wahlprüfungsverfahren bei Landtagswahlen, bei Verfassungsbeschwerden und bei Fragen zur Auslegung der Landesverfassung. In den Urteilen, die dort gesprochen wurden, spiegeln sich auch die gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen im Land wider. So befasste sich der Gerichtshof in den Anfangsjahren intensiv mit der Eingliederung Lippes in das Land NRW. Zuletzt traf das Haus Entscheidungen zur Richter- und Beamtenbesoldung, zur Sperrklausel bei Kommunalwahlen und zur Gemeindefinanzierung.

wsp

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