Der Rechtsstreit um die Wisente in Wittgenstein ist beendet. Foto: Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein.
20.07.2022

Urteil im Wisentstreit rechtskräftig

Der Trägerverein des Wisentprojekts hat den Rechtsstreit um die einzige in Deutschland frei lebende Wisentherde in Wittgenstein beendet. Er zog die Revision gegen ein Gerichtsurteil aus dem vergangenen Jahr vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nun zurück. 

Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm von Juli 2021 wird damit rechtskräftig. Demnach muss der Verein Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass die Wisente durch die Wälder der angrenzenden Waldbauern streifen und dabei Schäden anrichten. Ob die Tiere nun doch eingezäunt werden müssen, oder ob es eine andere Lösung geben wird, ist derzeit noch völlig unklar. Gezielte Fütterungen der Wisente haben in der Vergangenheit nicht den erhofften Erfolg gebracht. Der Trägerverein befasse sich bereits mit den möglichen Optionen, das OLG Urteil umzusetzen und befindet sich dazu auch in intensiven Gesprächen mit den Projektpartnern, teilt ein Sprecher des Vereins.

Auswilderung wurde 2013 gestartet

Der Rechtsstreit zog sich über mehrere Jahre. Ausgangspunkt war die Klage zweier Waldbauern aus Schmallenberg, die es nicht hinnehmen wollten, dass die Wisente durch ihre Wälder streifen und an einigen Bäumen die Rinde schälten. Zuletzt hatte das OLG Hamm ihnen Recht gegeben. Der Trägerverein war allerdings in Revision gegangen. Diese habe man nach einem entsprechenden Hinweis des BGH auf Erfolglosigkeit nun zurückgezogen, so der Vereinssprecher weiter.

Der Wisent, auch als Europäischer Bison bezeichnet, ist eine Rinderart, die in den 1920er Jahren fast ausgestorben war. Nachzuchten von Zoos und Tierparks trugen zur Arterhaltung bei. Erste Auswilderungsprogramme gab es Anfang der 1950er Jahre in Osteuropa. 2013 wurde schließlich in Bad Berleburg im Rothaargebirge eine erste Herde in Deutschland ausgewildert. Damals waren es acht Tiere. Inzwischen ist die Herde auf über 20 Wisente angewachsen.

jüb/wsp

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