Dr. Georg Lunemann, der Direktor des LWL (v.l.), NRW-Kinder-und Jugendministerin Josefine Paul und LVR-Direktorin Ulrike Lubek würdigen auf dem Festakt die Bedeutung von 100 Jahren Landesjugendämtern in NRW. Foto: LWL/Urban
29.02.2024

„100 Jahre engagierte Arbeit“

1924 wurde mit dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz der Grundstein für die Landesjugendämter gelegt. Das 100-jährige Jubiläum wurde von den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe und Rheinland in Münster gefeiert. 

„100 Jahre Landesjugendämter – das sind 100 Jahre engagierte Arbeit für junge Menschen und ihre Familien in NRW. Dabei sind und waren die Landesjugendämter immer wichtige Vermittler zwischen den freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe vor Ort und dem Familienministerium als oberster Landesjugendbehörde“, sagte LWL-Direktor Dr. Georg Lunemann beim Festakt. Seine Amtskollegin, LVR-Direktorin Ulrike Lubek, betonte, dass die Landesjugendämter dringend gebraucht würden: „Sie sind Motoren für Entwicklung und Qualität auf allen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe und eine wichtige Institution bei der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse.“

„Wichtige Partner der Landesregierung“

„Die Landesjugendämter sind ein zentraler Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen. Sie sind wichtige, selbstbewusste und kompetente Partner für die Landesregierung. Die Expertise, die Kompetenzen und der Sachverstand der engagierten Mitarbeitenden der Landesjugendämter werden auch zukünftig benötigt. Mit ihnen als Partner arbeiten wir auch in diesen Zeiten, die nicht arm an Krisen und Herausforderungen sind, an den besten Lösungen für Kinder und Jugendliche“, sagte NRW-Familienministerin Josefine Paul in ihrer Festrede.


Vor 25 Jahren hat das LWL-Landesjugendamt die "Westfälischen Pflegefamilien" ins Leben gerufen. Foto: LWLLesen Sie hier ein Interview mit LWL-Sozial- und Jugenddezernentin Birgit Westers. Die Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter spricht über die Herausforderungen, vor denen die Einrichtungen stehen.


Die Landesjugendämter sind Partner der kommunalen Jugendämter und freien Träger der Jugendhilfe in NRW. Sie unterstützen Kinder, Jugendliche und Familien in verschiedenen Aufgabenbereichen. Jugendämter und freie Träger profitieren von dieser Arbeit unter anderem durch eine Fachberatung und gemeinsame Projekte. Für die Landesregierung bewirtschaften die beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter gesetzliche und freiwillige Förderprogramme nach Richtlinien und Erlassen des Ministeriums im Umfang von jährlich etwa 5,1 Milliarden Euro und damit rund fünf Prozent des gesamten Landeshaushaltes. Zudem stellen die Landesjugendämter die Aufsicht über rund 10.940 Kindertageseinrichtungen und über 960 Einrichtungen der erzieherischen Hilfe sicher.

wsp

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