Wilma von Westphalen leitet den "Großen Kiepenkerl" in Münster. Foto: Ydo Sol Images
06.01.2023

Gegen den Müllberg

Seit Anfang des Jahres gilt die „Mehrwegpflicht“: Restaurants oder auch größere Cafés und Imbisse müssen ihre „to go“-Speisen und Getränke auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Das Restaurant „Großer Kiepenkerl“ in Münster hat bereits Erfahrungen gesammelt.

Vor den Corona-Lockdowns war das Außer-Haus-Geschäft für das Traditionslokal mitten in Münster eine Nische. Mitunter brachten Gäste eigene Töpfe mit, um Kartoffelsuppe nach Hause zu transportieren, berichtet Gastronomin Wilma von Westphalen. Mittlerweile ist der „to go“-Verkauf von Speisen im „Großen Kiepenkerl“ beliebt und eingespielt; bereits seit einigen Monaten auch in Mehrwegboxen. Dabei setzt der Betrieb auf ein eigenes System: Das Kunststoffgeschirr kann sowohl im „Großen Kiepenkerl“ als auch im vegetarisch-veganen Schwesterlokal „Beetschwester“ gegen Pfand ausgeliehen und zurückgegeben werden. „Wir haben verantwortungsvolle Gäste, die Müllberge durch Einwegverpackungen möglichst vermeiden möchten. Bei ihnen kommen unsere Boxen gut an“, sagt die Inhaberin. Der Anschluss an ein bundesweites Pfandsystem erwies sich hingegen als nicht praktikabel. „Erste Erfahrungen mit diesem System haben gezeigt, dass nicht alle Gäste die erforderliche App haben oder auf ihr Smartphone laden möchten“, berichtet Wilma von Westphalen.

Die „Mehrwegpflicht“ geht auf die „EU-Einwegkunststoffrichtlinie“ zurück, die nun in Deutschland umgesetzt wird. Seit dem 1. Januar 2023 müssen Lokale oder auch Kioske ihre Speisen und Getränke auch in Mehrwegbechern oder -boxen anbieten. Außerdem dürfen Kunden eigene Behälter mitbringen. Ausnahmen gibt es nur für kleine Betriebe mit weniger als 80 Quadratmetern Fläche und weniger als fünf Mitarbeitern.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland die "Mehrwegpflicht" für den Außer-Haus-Verkauf in der Gastronomie. Foto: Mepal pro

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland die „Mehrwegpflicht“ für den Außer-Haus-Verkauf in der Gastronomie. Es gibt verschiedene Systeme und und Hersteller von Mehrweggeschirr, zum Beispiel Mepal Pro. Foto: Mepal pro

Die Münsteraner Gastronomenfamilie wollte bereits vor dem Start der „Mehrwegpflicht“ eigene Erfahrungen sammeln und Schlüsse für den Einsatz in ihren Restaurants ziehen. „Wir engagieren uns seit vielen Jahren für Tierwohl und Nachhaltigkeit, zum Beispiel in dem wir unseren Gästen ihre übriggebliebenen Speisen in einer ‚Für-Morgen-Tüte‘ anbieten. Daher war das Mehrweggeschirr für den Außer-Haus-Verkauf für uns ein weiterer konsequenter Schritt.“ Ganz abgeschafft sind die Einwegverpackungen aber nicht. Für einige Gäste sei dies eben die praktischere Alternative, heißt es.

„Restaurantbesuch muss erschwinglich bleiben“

Rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Gaststätte am Kiepenkerl-Denkmal beschäftigt. Das typisch westfälische Lokal ist beliebt bei Bürgern der Stadt wie auch bei Gästen von außerhalb. Deutliche Steigerungen bei Energiekosten, Lebensmittelpreisen und Löhnen seien jedoch auch für den „Großen Kiepenkerl“ eine zunehmende Herausforderung, bemerkt Wilma von Westphalen. „An einigen Stellen mussten auch wir die Preise erhöhen. Mir ist jedoch wichtig, dass ein Restaurantbesuch erschwinglich bleibt, denn die Gastronomie ist ein ganz wesentliches Kulturgut.“

Annette Kiehl, wsp

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