Im Wolfsgebiet Schermbeck ist ein Wolfsrüde nachgewiesen worden. Foto: pixabay
17.04.2023

Weiterer Wolf nachgewiesen

Im Wolfsgebiet Schermbeck ist ein weiterer Wolfsrüde sesshaft geworden. Das Tier hält sich wahrscheinlich überwiegend zwischen den Städten Dorsten, Raesfeld und Schermbeck auf.

Der Wolf mit der Kennung GW2889m war im Juli 2022 mit Hilfe einer Kotuntersuchung zum ersten Mal in Schermbeck identifiziert worden. Ein halbes Jahr später fand man dort erneut Spuren des gleichen Tieres. „Der Wolfsrüde wurde dann an in der Nacht zum 16. Februar 2023 gerissenen Schafen in den Rhader Wiesen bei Dorsten (Kreis Recklinghausen) genetisch nachgewiesen. Es handelt sich um den ersten nachgewiesenen Übergriff auf Nutztiere durch diesen Wolfsrüden“, teilt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW mit.

Als sesshaft oder territorial, wie es in der Fachsprache heißt, gilt ein Wolf, der länger als sechs Monate im selben Gebiet nachgewiesen wurde. Ein neues Wolfsgebiet muss aber nicht ausgerufen werden, da sich der Rüde im offiziellen Wolfsgebiet Schermbeck aufhält. Bereits seit 2018 lebt dort eine Wölfin mit ihrem Rudel.


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Die Rückkehr der Wölfe ist umstritten. Vor allem Tierzüchter in den Wolfsgebieten wollen eine unkontrollierte Ausbreitung des Beutegreifers verhindern. Allerdings sind Wölfe streng geschützt. Das Land empfiehlt den Tierhaltern im Wolfsgebiet, Weidetiere mit geeigneten Zäunen vor Wolfsangriffen zu sichern. Dafür können die Tierhalter Förderung beantragen. In den Wolfsgebieten NRWs sei der Nachweis eines wolfsabweisenden Grundschutzes eine Voraussetzung für die Entschädigung bei Übergriffen auf Schafe, Ziegen und Gehegewild.

wsp

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