Auftrag der Bundesregierung: RUB-Wissenschaftler überprüfen Hartz-IV-Sätze
Bochum (wh). Sozialwissenschaftler der Ruhr-Universität Bochum (RUB) entwickeln ein neues System zur Berechnung des Arbeitslosengeldes II. Die Neuberechnung der sogenannten Hartz-IV-Sätze war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Regelleistungen im Februar 2010 wegen methodischer Mängel für verfassungswidrig erklärt hatte.
Das Forschungskonzept der Bochumer Professoren Notburga Ott und Martin Werding basiert auf neuen Daten und weiter entwickelten statistischen Methoden und überzeugte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, so dass der Auftrag nach Westfalen ging.
Ab Februar 2013 soll das neue Berechnungssystem zum Einsatz kommen.